Vaclav Klaus(© keystone)

Mit der Ratifizierung durch Klaus kann der Lissabon-Vertrag per 1.12.2009 in Kraft treten.

Mit der Ratifizierung durch Klaus kann der Lissabon-Vertrag wie von der EU gewünscht zum 1. Dezember europaweit in Kraft treten. Am Vormittag hatte das Verfassungsgericht in Brno (Brünn) den EU-Reformvertrag für vereinbar mit tschechischem Recht erklärt.

Richterentscheid endgültig

Die Entscheidung der 15 Richter fiel einstimmig und sei nicht anfechtbar, sagte der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky. Geklagt hatte eine Gruppe von 17 EU-kritischen Senatsabgeordneten.

Ihre Forderung, zusätzlich die EU-Verträge von Rom und Maastricht zu überprüfen, wiesen die Richter grundsätzlich zurück - «das übersteigt unsere Rechtsbefugnisse». Das Gericht bezog sich in seiner Begründung auch auf sein Urteil vom November 2008, als es bereits eine erste Klage gegen den Lissabon-Vertrag abgelehnt hatte.

Ausnahmeklausel für Tschechien

Mit Spannung hatte die EU den Entscheid erwartet. Hätten die obersten Richter Tschechiens das Vertragswerk für verfassungswidrig erklärt, so wäre die seit langem geplante Reform der Europäischen Union gescheitert. Der Vertrag kann erst umgesetzt werden, wenn die Ratifizierungsurkunden von allen 27 EU-Mitgliedern hinterlegt sind.

Die EU-Staaten hatten vergangene Woche eine Bedingung von Präsident Klaus erfüllt und Tschechien eine Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta gewährt. Mit dem Abschluss der Ratifikation in Tschechien könnte der Lissabon-Vertrag noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Vertragswerk soll EU effizienter machen

Der Lissabon-Vertrag soll den Nizza-Vertrag als bisherige Rechtsgrundlage der EU ersetzen. Mit ihm sollen die EU-Institutionen nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten demokratischer und effizienter werden.

Dazu werden zwei neue Spitzenpositionen geschaffen. Erstmals soll ein auf zweieinhalb Jahre gewählter EU-Ratspräsident die Arbeit der alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaften der EU-Regierungen verstetigen.
(sda/afp/ap/reuters/muem/godc)