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Die LSVA-Tarife müssen neu festgelegt werden: Der Bundesrat hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Schlappe eingefahren.
Laut den Richtern in Bern muss die Oberzolldirektion (OZD) die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2008 nun nach den alten Tarifen von 2005 neu festsetzen. Die Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden. Der Bundesrat hatte auf den 1. Januar 2008 die LSVA um rund 10 Prozent erhöht.
Enttäuschter Bundesrat
«Ich bin überrascht und enttäuscht über diesen Entscheid. Das ist natürlich ein Rückschlag für unsere ganze Verlagerungspolitik. Ich kenne die Begründung des Entscheids noch nicht. Aber höchstwahrscheinlich werden wir an das Bundesgericht gelangen», sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger gegenüber der «Tagesschau».
Prinzip der Kostendeckung
Das führte bei der OZD zu einer Flut von Einsprachen betroffener Transportunternehmen. In drei Pilotverfahren wies die OZD 2008 die Einsprachen des Nutzfahrzeugverbands Astag sowie von zwei Camionneurfirmen ab. Diese gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerden nun gutgeheissen hat.
Die Richter in Bern halten in ihrem Urteil fest, dass gemäss dem Gesetz über die Schwerverkehrsabgabe das Kostendeckungsprinzip als Obergrenze für die Schwerverkehrsabgabe gilt. Die LSVA-Einnahmen dürften deshalb die gesamten vom Schwerverkehr verursachten Kosten zu Lasten der Allgemeinheit nicht überschreiten.
Staukosten nicht dem Schwerverkehr anrechnen
Zu diesen externen Kosten würden etwa die Folgen von Lärm, Luftverschmutzung oder Unfällen zählen. Die Berechnungsgrundlage für die Erhöhung der LSVA von 2008 enthalte nun aber bei den dem Schwerverkehr anzurechnenden Kosten einen Betrag von 204 Millionen Franken für staubedingte Zeitverluste anderer Verkehrsteilnehmer.
Diese Stauzeitkosten könnten indessen nicht als externe Kosten des Nutzfahrzeugverkehrs gelten, sondern seien als interne Kosten von den betroffenen Verkehrsteilnehmern selber zu tragen. Ohne Anrechnung der Stauzeitkosten ergebe sich, dass der Schwerverkehr die von ihm verursachten Kosten zurzeit mehr als decke.
Ertragsüberschuss von 185 Millionen Franken
Für das Jahr 2008 resultiere ein Ertragsüberschuss von 134 Millionen Franken. Für 2009 betrage die Kostenüberdeckung sogar 185 Millionen Franken. Die Erhöhung von 2008 verstosse damit gegen das gesetzlich verankerte Kostendeckungsprinzip und sei deshalb nicht rechtmässig.
Nicht zu folgen sei dem Argument der OZD, dass die Kostendeckung über eine längere Periode einzuhalten sei, mit der aktuellen Überdeckung also frühere Unterdeckungen kompensiert werden könnten. Diese Rechnung könnte laut Gericht dazu führen, dass ein neuer Transportunternehmer alte Kosten bezahlen muss.
2009 schon neue Änderung
Für ein solches Vorgehen wäre gemäss dem Urteil eine eindeutige entsprechende Gesetzesgrundlage notwendig. Der festgestellte Ertragsüberschuss von 134 beziehungsweise 185 Millionen Franken müsste allerdings selbst dann als übersetzt gelten.
Anfang 2009 wurde bei der LSVA vom Bundesrat bereits eine weitere Änderung eingeführt. Die im Schweizer Lastwagenpark stark vertretenen Euro-3-Fahrzeuge wurden von der günstigsten in die mittlere Tarifklasse verschoben.
(sda/bers/godc)







